Das Sekretariat besteht aus:
- der/dem Präsident/in, welche/r auch als Generalsekretär/in fungiert;
- ihrer/seiner Stellvertretretung, welche das Präsidium in seiner Aufgabe unterstützt und es bei Bedarf vertritt;
- dem zusätzlichen politischen Personal, sofern erforderlich;
- der/n Person/en, die mit den administrativen Aufgaben betraut ist/sind.
Das Sekretariat legt dem Vorstand Rechenschaft über seine Tätigkeit ab und erstellt den Jahresbericht zuhanden der Delegiertenversammlung.
Der Vorstand legt das Pflichtenheft der Sekretariatsmitglieder fest.